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Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet. Die 2. Abschnitte der VOB/A, VOL/A sowie der VOF treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze (ca. 2 bis 3 Wochen) in Kraft.
Zukünftig wird es damit u. a. Verfahrenserleichterungen bei den Eignungsnachweisen geben, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Unternehmen erbracht werden müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geht davon aus, dass diese Erleichterungen bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.
Für die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das Vergaberecht Haushaltsrecht. Hier sind zur Inkraftsetzung der neuen VOB/A und VOL/A (1. Abschnitt) noch gesonderte Erlasse der Landesregierungen gegenüber den Kommunen erforderlich. Lediglich in Rheinland-Pfalz ist bereits vorab (Dynamische Verweisung) eine Inkraftsetzung erfolgt.
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