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Der als Artikelgesetz formulierte Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschränkt sich auf Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (4. Teil des GWB) sowie auf Änderungen der Vergabeverordnung. Damit betrifft der Gesetzentwurf die Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf hält die Bundesregierung ausdrücklich an der Entscheidung fest, für die Vergabe für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte keinen spezifischen Primärrechtsschutz zur Verfügung zu stellen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 nur nachhaltig begrüßt werden.
Eine Anhörung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu dem Gesetzentwurf ist für den 08.April 2008 geplant.
Der Gesetzentwurf mit Begründung steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.
(Norbert Portz, 07. 03.2008)
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