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Die seitens der Kommission vorgelegten drei Richtlinienvorschläge (Allgemeine Vergaberichtlinie; Sektorenrichtlinie und neue Richtlinie zur Konzessionsvergabe) sind sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt her sehr komplex und stellen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände keinen Beitrag zur Entbürokratisierung des Vergaberechts dar. Insbesondere die aus kommunaler Sicht nicht erforderlichen Regelungen im Bereich der interkommunalen Kooperationen sowie der Dienstleistungskonzessionen sind zu kritisieren.
Der DStGB hat stets die Auffassung vertreten, dass das Vergaberecht mit größeren Handlungsspielräumen für die Städte und Gemeinden als größtem öffentlichen Auftraggeber sowie insgesamt mittelstands- und investitionsfreundlich ausgestaltet werden muss. Zudem sollte im Vergaberecht verstärkt das Kosten-Nutzen-Prinzip gelten.
Die aktuell vorgelegten Richtlinienentwürfe der Kommission werden diesen Anforderungen nur zum Teil gerecht. Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das BV-Stellungnahmeschreiben sowie den EU-Richtlinienentwurf, die unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann.
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