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Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür ausgesprochen, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen über das Jahr 2010 hinaus fortzuschreiben.
Die gilt insbesondere für die Erhöhung der Schwellenwerte, wonach Beschränkte Ausschreibungen im Baubereich bis zu einer Auftragssumme von einheitlich einer Million Euro und Freihändige Vergaben bis zu einem Betrag von 100 000 Euro zulässig sind. Im Dienst- und Lieferleistungsbereich liegt der Schwellenwert für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben in der Regel bei 100 000 Euro. Diese Neuregelungen sind in der kommunalen Vergabepraxis überwiegend positiv aufgenommen worden.
Auch das Präsidium des DStGB hat sich im Rahmen seiner 116. Sitzung am 01./02.12.2009 in Berlin für eine Überführung der vorgenannten Wertgrenzenregelungen in das Dauerrecht ausgesprochen. Wir verweisen insoweit auf den Präsidiumsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 4 (Politische Positionierung für die neue Legislaturperiode – Entbürokratisierung im Vergaberecht).
Die BV-Stellungnahme ist nachrichtlich an den Vorsitzenden der Fachministerkonferenz für Wirtschaft sowie an den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz übermittelt worden.
Die Stellungnahme kann untenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
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