|
Die Erklärung mit dem Titel „Mehr Rechtssicherheit für kommunale Gebietskörperschaften und lokale öffentliche Unternehmen im europäischen Binnenmarkt“ ruft die Institutionen der Europäischen Union dazu auf, den auf die lokalen öffentlichen Dienstleistungen anwendbaren Rechtsrahmen verstärkt abzusichern. Hierbei können im Wesentlichen folgende Forderungen zusammengefasst werden:
1. Städte und Gemeinden brauchen zukünftig eine verbindliche europäische Regelung, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht fällt. Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist keine Frage des EU-Binnenmarktes. Die interkommunale Zusammenarbeit ist in vielen Mitgliedsstaaten der EU ein bewährtes Mittel effizienter Aufgabenerfüllung.
2. Im Bereich der Dienstleistungskonzessionen braucht es keinen europäischen Rechtsakt. Hier hat der EuGH bereits die wesentlichen Grundsätze vorgegeben.
3. So genannte „In-House-Vergaben“ müssen flexibler gestaltet werden, um Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen und ihre Unternehmen zu erhalten. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die sich an der existierenden Regelung für die öffentlichen Verkehrsmittel orientiert. Das bedeutet, dass eine In-House-Situation auch bei einer effektiven Kontrolle des Dienstleistungserbringers durch eine Kommune gegeben ist, auch wenn er nicht zu 100 % der Kommune gehört.
4. Schließlich fordern die Kommunen, die Vorschläge der Kommission zu den institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (IÖPP) durch einen Rechtsakt von Parlament und Rat abzusichern.
Anmerkung:
Nach Auffassung des DStGB als Mitunterzeichner ist die Deutsch-Französischen Erklärung eine deutliche Stellungnahme für eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit der Kommunen und ihrer Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Diese kommunale Initiative, die an Landesgrenzen nicht Halt macht, zeigt die enorme Wichtigkeit dieses Themas in Europa. Bemerkenswert ist, dass die Erklärung ein Beweis für eine lebendige deutsch-französische Partnerschaft auf kommunaler Ebene ist. Die Kommunalverbände hoffen, dass durch die vorgenannte Initiative weitere Schritte erfolgen, die die kommunale Selbstverwaltung in Europa stärken und mehr Rechtssicherheit im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge schaffen.
Die deutsch-französische Erklärung der kommunalen Spitzenverbände steht unten auf dieser Seite zum Download in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.
(Bernd Düsterdiek, 01.08.2008)
|