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Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur vergaberechtlichen Einordnung interkommunaler Kooperationen sowie von In-House-Geschäften hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
- 1. Der Ausschuss für Städtebau und Umwelt sieht in dem Grundsatzurteil des EuGH vom 13.06.2009 eine maßgebliche Erweiterung der Vergaberechtsfreiheit bei interkommunaler Zusammenarbeit. Er sieht mit der Entscheidung eine wesentliche Forderung des DStGB erfüllt und fordert die EU-Kommission auf, noch existierende Vertragsverletzungsverfahren bei interkommunalen Kooperationen einzustellen.
- 2. Der Ausschuss fordert die neue Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber auf, auch im nationalen Vergaberecht i. S. d. DStGB-Forderungen eine Klarstellung aufzunehmen, wonach auch – horizontale – interkommunale Kooperationen vom Vergaberecht befreit werden.
- 3. Der Ausschuss spricht sich darüber hinaus gegen eine weitere Öffnung des Vergaberechts für nicht nachprüfbare vergabefremde Kriterien aus. Hierauf wird mit Blick auf weitere Novellierungsüberlegungen zu achten sein.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird die im Beschluss aufgegriffenen Aspekte im Rahmen der weiteren Beratungen zu einer Novelle des Vergaberechts auf Bundesebene einbringen. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
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