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Die bestehende Wettbewerbssituation nutzen bereits heute viele Städte und Gemeinden, in dem sie verstärkt Postdienstleistungen, insbesondere die Briefzustellung, öffentlich ausschreiben. Vor diesem Hintergrund und der bevorstehenden Änderung der Rechtslage zum 01. Januar 2008 hat der Deutsche Städte und Gemeindebund „Leitlinien für die Vergabe von Postdienstleistungen durch Kommunen“ erarbeitet.
Ziel war es, auf der Grundlage des chronologischen Ablaufs eines kommunalen Vergabeverfahrens für die Ausschreibung von Postdienstleistungen die jeweils hierfür zu beachtenden besonderen Kriterien in Form einer Checkliste darzustellen. Die DStGB-Leitlinien können unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
Anmerkung:
Bei der Vergabe von Postdienstleistungen herrscht bei vielen Verantwortlichen derzeit noch die Einschätzung vor, dass überwiegend Preisüberlegungen ausschlaggebend sind. Angesichts der bevorstehenden Öffnung des Dienstleistungssektors „Post“ sollte hier eine andere Betrachtungsweise vorgenommen werden. Neben der fachlichen Eignung sowie Leistungsfähigkeit der in Frage kommenden Bieter sollten Städte und Gemeinden insbesondere das Zuschlagskriterium der Qualität berücksichtigen. Eine fehlerhafte Postzustellung kann erhebliche Auswirkungen und Rechtsfolgen für Behörden und den Bürger haben.
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