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Der DStGB begrüßt die Absicht der EU-Kommission, die Auftragsvergaben zu vereinfachen und reibungsloser zu gestalten. Die Kommunen und ihre Einrichtungen stellen im Vergleich zum Bund und den Ländern den größten öffentlichen Auftraggeber dar. Einer praxisgerechten und effizienten Handhabung des Vergaberechts kommt daher gerade aus Sicht der Kommunen eine ganz besondere Bedeutung zu. Ziel jeglicher Fortentwicklung des EU-Vergaberechts muss es sein, das Vergabeverfahren gleichzeitig einfacher, kostengünstiger sowie mittelstands- und investitionsfreundlicher zu gestalten. Eine Senkung der Verfahrenskosten bedingt, dass insbesondere die strikte Formalisierung des Vergaberechts zugunsten einer größeren Effizienz und Wirtschaftlichkeit zurückgedrängt und durch größere Entscheidungsspielräume der öffentlichen Auftraggeber ersetzt wird.
In einem ersten Positionspapier hat der DStGB Ansatzpunkte für eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien aufgeführt sowie zu den Themen „Interkommunale Kooperationen“, „Vergabefremde Kriterien“ sowie zum Thema „Dienstleistungskonzessionen“ Stellung genommen. Diese DStGB-Positionen können bei Interesse unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände werden sich darüber hinaus an der laufenden Konsultation der EU-Kommission zum Grünbuch über die Modernisierung des Vergaberechts beteiligen.
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