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Die an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gerichtete Stellungnahme berücksichtigt, dass die EU-Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch eine Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich der möglichen Einführung einer Richtlinie für Konzessionen - insbesondere Dienstleistungskonzessionen – durchführt. Ungeachtet dessen ist zu befürchten, dass ein Legislativvorschlag eine Reihe von Regelungen enthalten wird, die aus kommunaler Sicht problematisch und deshalb abzulehnen wären.
Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass eine europäische Gesetzgebung zu Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich nicht erforderlich erscheint. Grund ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in mehreren Entscheidungen zu Dienstleistungskonzessionen zentrale Grundsätze des EU-Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit) für anwendbar erklärt hat. Damit sind für die öffentliche Hand die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits vorgegeben. Weitergehende EU-rechtliche Vorgaben würden demgegenüber nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern allenfalls zu einer weiteren Verrechtlichung der Dienstleistungskonzessionen führen. Folge wäre eine unangemessene Einschränkung kommunaler Handlungsspielräume.
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände muss allerdings die kommunale Gestaltungsfreiheit, wie auch im Vertrag von Lissabon vorgesehen, erhalten bleiben.
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände weist darauf hin, dass es mit Blick auf die seitens der EU-Kommission vorgestellten Überlegungen im Umgang mit Dienstleistungskonzessionen insbesondere an einer praxistauglichen Definition mangelt, wodurch es vielfältige Abgrenzungsschwierigkeiten insbesondere zu Dienstverträgen, öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Akten geben könnte. Mit Blick auf die weiteren Beratungen zu einem Legislativvorschlag zu Dienstleistungskonzession wird es aus kommunaler Sicht daher vornehmlich darauf ankommen, den möglichen Anwendungsbereich einer EU-Richtlinie klar zu definieren und die in den EU-Mitgliedsstaaten praktizierten unterschiedlichen Formen von Dienstleistungskonzessionen zu respektieren.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Diskussionspapier der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen steht unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
(Bernd Düsterdiek, 22.02.2008)
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