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DStGB zum Feuerwehrbeschaffungskartell
Das Bundeskartellamt hat am 10.02.2011 Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen unter anderem wegen verbotener Quoten- und Preisabsprachen zulasten von Städten und Gemeinden verhängt. Der DStGB hat nunmehr die betroffenen Kartellanten aufgefordert, schnellstmöglich an der Aufklärung und Schadensbegleichung gegenüber den Kommunen mitzuwirken.
 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die vier betroffenen Lieferanten von Feuerwehrlöschfahrzeugen nachdrücklich auf, schnellstmöglich und aktiv an der Aufklärung eines durch kartellrechtswidrige Absprachen den Städten und Gemeinden potenziell entstandenen Schadens und dessen Begleichung gegenüber den Kommunen mitzuwirken. Dies ist das Ergebnis einer am 09.03.2011 in Berlin stattgefundenen Besprechung des DStGB mit seinen Mitgliedsverbänden und Vertretern des Bundeskartellamts sowie eines Landeskartellamtes.

Das Bundeskartellamt hatte bereits im Januar 2011 Bußgelder gegen drei Lieferanten von Feuerwehrfahrzeugen (Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co.KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe, Luckenwalde und Leonding/Österreich) wegen fortdauernder Wettbewerbsverstöße bei der Ausschreibung von Feuerwehrlöschfahrzeugen in Höhe von 20,5 Mio. Euro verhängt. Umso unverständlicher ist, dass die betroffenen Unternehmen behaupten, den Kommunen sei durch die Wettbewerbsverstöße der Unternehmen kein Schaden entstanden. Hiergegen sprechen sowohl die Dauer der wettbewerbswidrigen Absprache von mindestens 2001 bis Mai 2009 sowie die Intensität der Verstöße durch die Unternehmen. Die Unternehmen sind im Hinblick auf die Schadensaufklärung und auch Begleichung eindeutig in einer Bringschuld. Gegen die Firma Iveco-Magirus dauern die Ermittlungen des Bundeskartellamtes derzeit noch an.

Insbesondere eine Akteneinsicht beim Bundeskartellamt sowie ein von den Herstellern akzeptiertes und unabhängiges Gutachten können helfen, einen den Städten und Gemeinden durch das Kartell eventuell entstandenen Schaden zu belegen. Der DStGB hat vorgeschlagen, dass sich die vier betroffenen Unternehmen schnellstmöglich mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam zur weiteren Sachverhaltsaufklärung und Schadensbegleichung an einen Tisch setzen.

Weitere Informationen zum Feuerwehrbeschaffungskartell finden sich im untenstehenden Beitrag.

"Feuerwehrbeschaffungskartell zulasten der Städte und Gemeinden"
Das Bundeskartellamt hat am Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro drei Hersteller verhängt. Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert. Zahlreichen Städten und Gemeinden ist hierdurch ein finanzieller Schaden entstanden. ...
 
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