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Neu aufgenommen wurde ein Formular XIV zur Verwendung im Rahmen der freiwilligen Ex-ante-Transparenz. Grundlagen für derartige Veröffentlichungen sind Art. 3a der Rechtsmittelrichtlinien.
Neugefasst wurden zudem die Formulare „Bekanntmachung über vergebene Aufträge“ sowie „Bekanntmachung über vergebene Aufträge – Sektoren“, Anhänge III und IV der Formular-Verordnung. Ebenfalls wurden die jeweiligen Anhänge D mit der Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung geändert. Es besteht somit jetzt die Möglichkeit, etwa die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu begründen. Diese Begründung ist erforderlich, damit die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages (§ 101b Abs. 2 GWB) dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt endet.
Hinweis für die Praxis:
Das Formular XIV ist spätestens ab dem 21.12.2009 zu verwenden, die sonstigen geänderten Formulare ab dem 01.12.2009.
Nachstehend finden Sie die neuen Standardformulare der EU-Kommission:
(Norbert Portz, Bernd Düsterdiek, 21.12.2009)
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