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Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren legt nach Art. 1 folgende neue, reduzierte EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge fest:
Bauaufträge: 4,845 Mio. Euro (Bis zum 31.12.2009: 5,150 Mio. Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 193 000 Euro (Bis zum 31.12.2009: 206 000 Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 387 000 Euro (Bis zum 31.12.2009: 412 000 Euro)
Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125 000 Euro (Bis zum 31.12.2009: 133 000 Euro)
Wie bereits ausgeführt, wird die EU-Verordnung am 01.01.2010 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die neuen EU-Schwellenwerte ab diesem Zeitpunkt unmittelbar, d. h. ohne dass es noch einer gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten bedarf, gelten. Auch Städte und Gemeinde sind daher aufgefordert, im Falle von Auftragsvergaben die neuen Schwellenwerte zu beachten.
Anmerkung:
Auf Nachfrage hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitgeteilt, dass sich das Bundeskabinett voraussichtlich in seiner ersten Sitzung im Januar 2010 mit der Novellierung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beschäftigen wird. Eine Übernahme der neuen EU-Schwellenwerte in die VgV wird somit formal erst nach deren Veröffentlichung und Inkrafttreten, also voraussichtlich im März bzw. April 2010 erfolgen. Die neuen EU-Schwellenwerte sind gleichwohl für öffentliche Auftraggeber bereits ab dem 01.01.2010 verbindlich zu beachten.
Es bleibt aus kommunaler Sicht zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber im Rahmen der aktuellen Anpassung der Vergabeverordnung auf eine dynamische Verweisung (§ 2 der VgV) verständigen wird. Dies hätte den Vorteil, dass im Falle der turnusmäßigen Anpassung der EU-Schwellenwerte von entsprechenden VgV-Änderungen abgesehen werden könnte. Die weitere Entwicklung bleibt indes abzuwarten.
Der DStGB wird den Entwurf der neuen Vergabeverordnung (VgV) in Kürze im Internet unter www.dstgb-vis.de bereitstellen.
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