|
Am 27. November 2008 hat die Kommission mitgeteilt, dass sie wegen eines von der Stadt Bonn ohne Ausschreibung geschlossenen Vertrags zur Entsorgung von Bioabfall Klage gegen Deutschland beim EuGH erheben will. In dem 1997 geschlossenen und bis 2016 laufenden Vertrag hat sich die Stadt Bonn verpflichtet, den von einem Privatvertragspartner angelieferten Haushaltabfall in ihrer Verbrennungsanlage zu entsorgen, während sich dieser verpflichtete, den von der Stadt angelieferten Bioabfall in seinen Kompostierungsanlagen aufzubereiten.
Nach Auffassung der Kommission ist die Stadt hinsichtlich der Entsorgung des Bioabfalls als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren, der Dienste auf dem Markt einkauft. Daher sei die Stadt Bonn verpflichtet gewesen, einen solchen Auftrag nach den Vorschriften des EU-Wettbewerbs bzw. Vergaberechts in einem transparenten Verfahren auszuschreiben.
Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Beschwerde eines Konkurrenten eingeleitet, der geltend gemacht hatte, den Bioabfall zu günstigeren Bedingungen als nach dem von der Stadt Bonn geschlossenen Vertrag entsorgen zu können. Da keine gütliche Einigung – auch keine vorzeitige Vertragsbeendigung – erzielt werden konnte, hat die Kommission nunmehr beschlossen, den EuGH mit der Sache zu befassen.
In der Abfallentsorgung sind weitere Verfahren bei der EU-Kommission bzw. dem EuGH anhängig. Diese betreffen interkommunale Kooperationen, u. a. die Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen zwischen den Städten Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis. Auch in diesem Fall droht eine Klage vor dem EuGH, sofern keine Lösung zur Rückabwicklung des Vertrages gefunden wird.
|