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Der Vorschlag zielte in erster Linie auf schwere Nutzfahrzeuge und sah für die Fahrzeugbeschaffung im öffentlichen Nahverkehr eine bestimmte Quote (25 %) für Fahrzeuge vor, die die Norm „besonders umweltfreundliches Fahrzeug“ im Sinne der Gemeinschaftsvorschriften über Schadstoffemissionen erfüllen. Diese Zielsetzungen wurden vom Rat und vom Europäischen Parlament in Erster Lesung unterstützt, wenngleich ein breiterer Ansatz vorgeschlagen wurde, in dem mehr Fahrzeuggruppen erfasst und als weitere Ziele auch die Verbesserung der Energieeffizienz und die Senkung von CO2-Emissionen aufgenommen werden sollten. Am 21. Juni 2006 verabschiedete der Ausschuss für Umweltfragen des Europäischen Parlaments eine legislative Entschließung, mit der der Vorschlag der Kommission zunächst abgelehnt wurde.
Zwischenzeitlich hat die Kommission jedoch in ihrem Grünbuch über den Nahverkehr (KOM(2007)551) einen geänderten Vorschlag über die öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher Straßenfahrzeuge angekündigt und nunmehr veröffentlicht.
Die EU-Kommission will Umweltkriterien für die öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen und Verkehrsdienstleistungen einführen. Gegenstand des Richtlinienvorschlags sind Fahrzeuge, die von öffentlichen Stellen und von Betreibern, die öffentliche Nahverkehrsleistungen erbringen, beschafft werden. Hierbei ziehen die Vergabebehörden die Lebenszykluskosten für CO2- und Schadstoffemissionen sowie den Kraftstoffverbrauch als Vergabekriterien heran. Diese Kriterien sollen zunächst fakultativ, ab 2012 dann verbindlich vorgeschrieben werden. Ziel ist die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sowie des CO2- und Schadstoffausstoßes von Kraftfahrzeugen. Wie die Kommission mitgeteilt hat, sollen die Bemühungen öffentlicher Stellen zur Förderung umweltfreundlicher und kraftstoffsparender Fahrzeuge auf europäischer Ebene unterstützt werden, indem dieselben Marktregeln für alle Hersteller in der gesamten EU gewährleistet werden.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellen öffentlich beschaffte Güter und Dienstleistungen einen wichtigen Markt dar. Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Richtlinie langfristig die Nutzung umweltfreundlicher und kraftstoffsparender Fahrzeuge fördern und ihre Kosten aufgrund von Größeneinsparungen senken wird. Die Richtlinie hat in ihrer vorgeschlagenen geänderten Fassung nicht nur die Verringerung der Schadstoffemissionen, sondern auch des CO2-Ausstoßes und eine Verbesserung der Energieeffizienz zum Gegenstand. Sie konzentriert sich nicht nur auf Lastkraftwagen, sondern gilt für alle Fahrzeugkategorien.
Anmerkung:
Der DStGB hat bereits zu dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag im Jahr 2005 Stellung genommen und betont, dass das Anliegen, die Einhaltung der Luftreinhalteziele zu fördern, genauso wie das Ziel der Förderung der technologischen Entwicklung, grundsätzlich unterstützenswert ist. Gleichwohl gibt es erhebliche Bedenken, ob die angestrebten Ziele mit der vorgeschlagenen Richtlinie tatsächlich erreicht werden können.
Es ist fraglich, ob tatsächlich eine mengenmäßig nennenswerte Auswirkung auf Luftreinhaltung und die Erreichung von Klimaschutzzielen zu erwarten ist. Für Fahrzeuge gelten bereits heute die produktbezogenen Umweltvorschriften der EURO-5-Norm. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Richtlinie, die die Beschaffung einer Quote besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge vorschreibt, weitere Entwicklungsimpulse in der Fahrzeugindustrie auslösen wird. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass mit Blick auf den Anteil öffentlicher Straßenfahrzeuge die Richtlinie nur einen sehr geringen Prozentanteil des Marktes abdecken wird. Demgegenüber entstehen allerdings erhebliche Mehrkosten für die Kommunen, die angesichts der schwierigen kommunalen Haushaltslage derzeit nicht zu verkraften sind. Der DStGB wird daher das weitere Richtlinienvorhaben kritisch begleiten.
Der EU-Richtlinienvorschlag zur Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge kann unten auf dieser Seite abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek, 20.12.2007)
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