|
Aus kommunaler Sicht ist insbesondere ein aktuelles Verfahren zur Abwasserentsorgung von Interesse, welches die Thematik „Interkommunale Zusammenarbeit“ betrifft. In diesem Verfahren geht es um einen Auftrag einer Kommune zur Abwasserentsorgung an einen Zweckverband in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2003. Dieser Auftrag wurde ohne Ausschreibung vergeben. Nach Auffassung der Bundesregierung war dies allerdings nicht notwendig, da es sich im konkreten Fall um eine Aufgabenübertragung innerhalb der öffentlichen Verwaltung gehandelt habe. Dies lehnt die EU-Kommission ab, da der in Rede stehende Verband sowohl öffentliche als auch private Mitglieder habe. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Auffassung der EU-Kommission durchsetzen wird. Anmerkung: Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur interkommunalen Zusammenarbeit ist zu beachten, dass regelmäßig die Beteiligung privater Dritter an einer kommunalen Einrichtung (Gesellschaft oder Zweckverband) eine vergaberechtsfreie Aufgabenübertragung der öffentlichen Hand an diese Einrichtung ausschließt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der vorgenannte Fall im Bereich der Abwasserentsorgung eine andere Wertung zulässt. Angesichts der restriktiven Rechtsprechung ist allerdings von einer eher engen Auslegung auszugehen.
|