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Berichterstatterin ist die Europaabgeordnete Heide Rühle, DIE GRÜNEN. Gegenwärtig wird auf EU-Ebene sowohl durch die neue EU-Kommission als auch durch das Parlament diskutiert, ob es zusätzlicher EU-Rechtsakte für die Spannungsfelder „Vergaberecht und öffentlich-öffentliche Kooperationen“ sowie „Institutionalisierte öffentlich-private Kooperationen“ bedarf. Darüber hinaus wird diskutiert, ob Dienstleistungskonzessionen dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts zu unterstellen sind.
Aus kommunaler Sicht ist erfreulich, dass der vorgelegte Berichtsentwurf wesentliche Forderungen des DStGB zu den vorgenannten Themenfeldern aufgreift und damit die Position der Städte und Gemeinden beim Thema „Vergaberecht“ weiter stärk.
Der Berichtsentwurf hebt u. a. hervor, dass öffentlich-öffentliche Partnerschaften als vergaberechtsfrei betrachtet werden müssen, soweit es sich um die gemeinsame Erbringung einer (allen Kommunen obliegenden) öffentlichen Aufgabe durch ausschließlich öffentliche Stellen handelt, also ohne Beteiligung Privater, und die Tätigkeit im Wesentlichen für die beteiligten öffentlichen Stellen verrichtet wird. Dies entspricht im Wesentlichen der Entscheidung des Europäschen Gerichtshofs (EuGH) vom 09. Juni 2009 in der Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“ (C-480/06). Der Berichtsentwurf weist ferner darauf hin, dass das Europäische Parlament einen Rechtsakt für Dienstleistungskonzessionen ablehnt. Schließlich wird unterstrichen, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH sowie der bereits erfolgten Rechtssetzung zum europäischen Vergaberecht keiner Revision der EU-Vergaberichtlinien bedarf. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich in diesem Sinne vor dem Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (Öffentliche Anhörung am 27. Januar 2010) geäußert.
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Fortentwicklung des öffentlichen Auftragswesens kann bei Interesse im Internet unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
(Bernd Düsterdiek, 18.03.2010)
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