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Die am 12.05.2011 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der VgV sowie der Sektorenverordnung (SektVO) vom 09.05.2011 diente vorrangig der Umsetzung der EU-Richtlinie „Saubere Fahrzeuge“. Ein Ziel der Richtlinie ist, die Beschaffung von besonders sparsamen Fahrzeugen zu fördern, indem der Energieverbrauch und der Schadstoffausstoß als Teil der Lebenszykluskosten in die Wertung der Angebote einfließen. Zudem wird der Vergleich des Energieverbrauchs zwischen verschiedenen Antriebsarten (also zum Beispiel Benzin, Diesel, Gas, Strom) ermöglicht. In der Verordnung werden die für die Wertung des Energieverbrauchs, des Schadstoffausstoßes und für den Vergleich der verschiedenen Antriebsarten notwendigen Berechnungsmethoden näher definiert. Dennoch bleibt die Anwendung der Berechnungsmethoden – auch mit Blick auf die aktuell geplante abermalige Überarbeitung der VgV – hoch komplex. Eine Hilfestellung für den Wertungsvorgang bietet indes die Internetseite www.cleanvehicle.eu der Europäischen Union.
Interessierte Städte und Gemeinden können sich auf dieser Internetseite über die Rahmenbedingungen für den Wertungsvorgang informieren. Sollte die Bundesregierung nach der erneut angekündigten VgV-Änderung weitergehende Hinweise zum Beschaffungsvorgang liefern, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.
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