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Inhaltlich hat der Erlass erstmalig die Abschnitte 1 von VOL/A und VOB/A als maßgebliche „Vergabegrundsätze“ für Beschaffungsverfahren in Hessen verbindlich eingeführt. Zum Thema „Binnenmarktrelevanz von Beschaffungsverfahren“ führt der Erlass aus, dass – unter Beachtung der Mitteilung der EU-Kommission vom 23. Juni 2006 – alle für den Binnenmarkt relevanten Auftragsvergaben auch unterhalb der EG-Schwellenwerte unter Beachtung der Forderungen nach Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt werden müssen. Binnenmarktrelevanz liegt dem Erlass zufolge „in der Regel bei Aufträgen ab den EG-Freigrenzen (Los-Schwellenwerte) von 80 000 Euro bei Dienstleistungen und einer Million Euro bei Bauleistungen“ vor. Für Lieferleistungen könne ebenfalls ein Schwellenwert von 80 000 Euro angenommen werden.
Der Runderlass wurde schließlich auch dazu genutzt, die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben zu verdoppeln. Danach können Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis 20 000 Euro je Auftrag und Bauvorhaben bis 50 000 Euro je Fachlos/Gewerk ohne weitere Einzelbegründung freihändig vergeben werden. Einschränkend ist vorgesehen, wenigstens drei bis fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, wovon wenigstens ein bis zwei Unternehmen nicht am Ort der Ausführung der Leistung ansässig sein sollten.
Zum Thema „Eignungsnachweise“ enthält der Erlass die Vorgabe an Vergabestellen, im Einzelfall zu prüfen, welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, weitestgehend Eigenerklärungen zuzulassen und weitergehende oder zusätzliche Nachweise auf begründete Einzelfälle zu beschränken. Der Erlass nimmt zudem Bezug auf das für den Baubereich bestehende bundesweite Präqualifikationsverzeichnis, das vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A) getragen wird. Von besonderem Interesse für Auftragnehmer ist schließlich, dass in Hessen alle Vergabebekanntmachungen der Beschaffungsstellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie nach Maßgabe der Zuwendungsbedingungen der Zuwendungsnehmer in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) als zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform zu veröffentlichen sind (Pflichtbekanntmachung).
Der gemeinsame Runderlass kann bei Interesse über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek, 20.12.2007)
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