Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat für den Bereich des Bundeshochbaus auf das Inkrafttreten der geänderten Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO), der zweiten Abschnitte von VOB/A und VOL/A sowie der VOF, jeweils in der Ausgabe 2009, am 11.06.2010 hingewiesen und gleichzeitig die Anwendung der ersten Abschnitte von VOB/A und VOL/A 2009 sowie der Teil B und C der VOB 2009 ab diesem Zeitpunkt angeordnet (siehe Einführungserlass B 15-8163.6/1 vom 10.06.2010).
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 22.07.2010 eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen nach dem Konjunkturpaket II sowohl an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Reiner Brüderle als auch an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer gerichtet.
In einem gemeinsamen Schreiben vom 14.07.2010 an das Bundeswirtschaftsministerium haben sich die kommunalen Spitzenverbände gegen eine Ausdehnung des Vergaberechtschutzes auf Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes gewandt.
Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg Mitte August 2010 den Referentenentwurf eines Brandenburgischen Gesetzes für Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz) der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (Vergabeverordnung – VgV) ist am Donnerstag, 10.06.2010, im Bundesgesetzblatt I Nr. 30 Seite 724 verkündet worden und damit am Freitag, 11. Juni 2010 in Kraft getreten.