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„Sehr geehrter Herr Dr. Marx,
derzeit befassen sich der Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament mit dem revidierten Richtlinienvorschlag über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge [KOM (2007) 817]. Vor diesem Hintergrund übersenden wir im Namen der drei kommunalen Spitzenverbände - Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund - unsere Einschätzung einschließlich einiger Vorschläge für Änderungsanträge.
In den meisten Kommunen ist es im Bemühen um das jeweils wirtschaftlichste Angebot schon heute üblich, umweltfreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Dies liegt insofern bereits im Eigeninteresse der Kommunen.
Dennoch sehen wir den nunmehr zweiten Vorstoß der Generaldirektion Energie und Verkehr, öffentliche Beschaffungsstellen zum Kauf emissionsärmerer und energieeffizienterer Fahrzeuge zu verpflichten, kritisch. Mit Blick auf den Abbau unnötiger Verwaltungslasten für die öffentliche Hand und im Lichte des Subsidiaritätsprinzips muss sich die EU in diesem Bereich auf Maßnahmen beschränken, die empfehlenden Charakter haben.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Einführung umweltfreundlicher Technologien bei den Kraftfahrzeugen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu fördern. Natürlich erkennen wir die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors an. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass vom Grundansatz der Richtlinie her allein öffentliche Stellen bzw. (private)
Betreiber öffentlicher Strecken zu entsprechenden Fahrzeuganschaffungen verpflichtet werden sollen. Dies erscheint insbesondere mit Blick auf die im Einsatz befindlichen Nutzfahrzeuge im Privatsektor nicht nachvollziehbar (z.B. LKW-Speditionen, innerstädtischer Lieferverkehr).
Die EU-Kommission stellt in der Begründung zu ihrem Vorschlag auf Seite 10 (zweiter Absatz) selbst fest, dass die Marktanteile der öffentlichen Fahrzeugbeschaffung lediglich ein Prozent für Pkw bzw. sechs Prozent für leichte und schwere Nutzfahrzeuge betragen. Insofern werden die die öffentlichen Stellen verpflichtenden Vorgaben der Richtlinie wenig Auswirkung auf den gesamten Beschaffungsmarkt haben. Insbesondere bei den Spezialfahrzeugen, die die Kommission ebenfalls in ihren Vorschlag mit einschließt, sehen wir kein ausreichendes Potenzial zur Schaffung einer „kritischen Nachfragermasse“. Ein Grund dafür ist sicherlich die Vielfältigkeit öffentlicher Aufgaben. Nutzfahrzeuge, so im kommunalen Bereich z. B. Abfallsammel-, Straßenkehr- und Kanalreinigungsfahrzeuge, müssen auf den spezifischen Einsatz zugeschnitten werden. Wir bezweifeln, dass es bei solchen Fahrzeugen zu nennenswerten Preissenkungen aufgrund von Nachfrageeffekten überhaupt kommen kann, da kritische Massen schwerlich erreicht werden.
Ohnehin ist fraglich, ob nicht durch andere Alternativen eine größere Breitenwirkung erreicht werden könnte, wie z.B. die Fahrzeugindustrie insgesamt zu verpflichten, auf so genannten Öko-Labels die entsprechenden Angaben zu den Kosten zu machen. Dies hätte eine viel höhere Durchschlagskraft und würde Transparenz gleichermaßen für private und öffentliche Marktteilnehmer gewährleisten.
Es ist ferner klar, dass der öffentliche Sektor für die Kosten einstehen müssen wird, wenn die Fahrzeughersteller Skaleneffekte nicht als Preissenkungen weitergeben. Dies steht einerseits der Verpflichtung der öffentlichen Hand entgegen, sparsam mit Steuergeldern umzugehen, und wird zudem besonders im Bereich des ÖPNV (private) Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs wie auch Behörden selbst dazu veranlassen, gestiegene Kosten zumindest partiell als Steigerungen der Ticketpreise im ÖPNV weitergeben zu müssen.
Die Einführung der in dem Richtlinienvorschlag vorgeschlagenen verpflichtenden Ermittlung der Kosten für den Energieverbrauch, den CO² Emissionen sowie den Schadstoffausstoß würde den Verwaltungsmehraufwand der öffentlichen Auftraggeber erheblich erhöhen. Zudem muss es mit Blick auf die kommunale Handlungsfreiheit im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers bleiben, welche Kriterien er im Rahmen der Vergabe berücksichtigt. Insofern muss die beschriebene Kostenermittlung nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen sowie explizit klargestellt werden, dass es sich dabei um eine „Orientierungshilfe bei der Beschaffung“ handelt.
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“
(Norbert Portz)
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