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Bekanntlich sieht die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vor, auch im Bereich der Unterschwellenvergaben „einen wirksamen Rechtschutz“ einzuführen. Gegenwärtig werden von den Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB: 4,845 Mio. Euro; VOL und VOF: 193 000 Euro) von der Anzahl her im Kommunalbereich über 95 Prozent aller Vergaben erfasst. Eine auf der Grundlage eines Diskussionspapiers vom 15.06.2010 des BMWi diskutierte Ausdehnung des Rechtschutzes auf Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte würde nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände zu zusätzlicher Bürokratie sowie zu Investitionsverzögerungen führen. Auch wäre die Unterscheidung zwischen EU-Wettbewerbsrecht und nationalem (Vergabe-)Haushaltsrecht aufgelöst.
Das gemeinsame Schreiben der kommunalen Spitzenverbände finden Sie hier.
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