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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat ein aktuelles Diskussionspapier der EU-Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt) mit dem Titel „Public-Public-Relations in the Light of EU-Public Procurement Law (CC/2010/02/EN)“ zum Anlass genommen, gegenüber der Bundesregierung noch einmal die Positionen zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ darzulegen.
Wie der BV-Stellungnahme entnommen werden kann, hat die Bundesvereinigung unterstrichen, dass kommunalen Kooperationen in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zukommt. Die seit Ende 2007 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fälle zu öffentlich-öffentlichen Kooperationen sind durchweg positiv für die kommunale Seite ausgegangen. Insbesondere die EuGH-Rechtsprechung vom 09. Juni 2009 in der Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“ hat eine aus kommunaler Sicht begrüßenswerte Klarstellung hinsichtlich der nicht gegebenen Ausschreibungspflicht bei vertraglich vereinbarter interkommunaler Kooperationen erbracht.
Die Bundesvereinigung hat in ihrer Stellungnahme das BMWi noch einmal darauf hingewiesen, dass mithin das Vergaberecht dort keine Anwendung findet, wo Städte und Gemeinden ohne Beteiligung Privater im Rahmen ihrer nationalen Verwaltungsorganisation zusammenarbeiten. In derartigen Fällen liegt keine Beschaffung auf dem – externen – Markt und damit auch kein vom Vergaberecht vorausgesetzter Wirtschaftsteilnehmer vor. Daher bedarf es nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände aktuell auch keiner Novellierung der EU-Vergaberichtlinien oder einer ergänzenden (interpretierenden) Mitteilung der EU-Kommission.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Bundesregierung der Auffassung der kommunalen Spitzenverbände in den bevorstehenden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen anschließen wird.
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung kann bei Interesse unten auf dieser Seite abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek, 18.03.2010)
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