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Nach einer nochmaligen inhaltlichen Prüfung der neuen Wettbewerbsordnung „RPW 2008“ im August 2008 durch das BMVBS (Hintergrund war ein noch ausstehender Abstimmungsprozess zwischen der Bundesarchitektenkammer und den Architektenkammern der Länder) hat das BMVBS zwischenzeitlich die neuen Regelungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe am 23.09.2008 offiziell vorgestellt (Stand der RPW-Fassung: 12.09.2008).
Die RPW 2008 wurden als Nachfolgeregelung der GRW 1995 gemeinsam zwischen dem BMVBS und den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesingenieurkammer (BingK) abgestimmt.
Die neue Bezeichnung „Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2008“ soll verdeutlichen, dass die wichtigen erhaltenen und fortentwickelten Basisregeln umfassend für alle Bereiche der Planung, insbesondere auch für interdisziplinäre Planungen zur Anwendung kommen. Die neuen Wettbewerbsregeln halten darüber hinaus an den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verfahrens fest (Grundsatz der Anonymität und Gleichbehandlung während des gesamten Verfahrens). Um Bauherren die Entscheidung für Wettbewerbe im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Preise zu erleichtern, wurden die Wettbewerbssummen auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert. Schließlich wurden die Regeln auch im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben überarbeitet.
Wichtig: Für öffentliche Auslober bleibt die Entscheidung des Preisgerichts maßgeblich. Für private Auslober wird die Möglichkeit hinzukommen, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen. Auch die Rolle der Architekten- und Ingenieurkammern als Partner der Auslober im Wettbewerb ist festgeschrieben worden.
Anmerkung:
Der DStGB war im Rahmen der Ausarbeitung der RPW 2008 inhaltlich eingebunden. Nach Auffassung der Hauptgeschäftsstelle können die neuen Wettbewerbsregeln insgesamt begrüßt werden.
Das BMVBS wird in Kürze per Erlass die RPW 2008 für den Bundesbau mit Wirkung vom 01.01.2009 verbindlich einführen, im Bundesanzeiger veröffentlichen und die Länder bitten, die RPW 2008 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen. Darüber hinaus wird die Verankerung der neuen Wettbewerbsregeln im Vergabeverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) nach derzeitigem Stand weiterhin gewährleistet sein (§ 25 Abs. 1 VOF).
Bis zum 31.12.2008 finden daher die GRW 1995 für Wettbewerbe des Bundeshochbaus weiterhin Anwendung.
Die RPW 2008 können bei Interesse unter www.bmvbs.de (Bauwesen / Baukultur) abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek, 15. 10. 2008)
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