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In die Datenbank werden Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen, die ihre Eignung gegenüber einer PQ-Stelle nachgewiesen haben und präqualifiziert worden sind. PQ-Stellen gibt es derzeit in jedem Bundesland mit Ausnahme Berlins. Das Präqualifizierungsverfahren ist für die Unternehmen kostenpflichtig. Ähnlich wie im VOB-Bereich, wo es ebenfalls ein Präqualifikationssystem gibt (www.pq-verein.de), sind für die Zertifizierung im Bereich der VOL-Datenbank unterschiedliche Eignungsnachweise durch Unternehmen zu erbringen. Nähere Einzelheiten können unter www.pq-vol.de abgerufen werden.
Aus Unternehmenssicht soll die Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwands gegenüber der Einzelnachweiserbringung vorteilhaft sein, während die öffentliche Hand vor allem davon profitieren soll, nicht mehr jeden einzelnen Nachweis prüfen zu müssen. Zudem kann eine Präqualifizierung für beide Seiten eine wesentliche höhere Rechtssicherheit als das Beibringen von Einzelnachweisen bringen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Angebote wegen formaler Mängel ausgeschlossen werden müssen, kann reduziert werden.
Anmerkung:
Auch mit Blick auf die in der VOL/A 2009 angelegten Neuregelungen (§ 6 Abs. 4 VOL/A, § 7 Abs. 4 VOL/A-EG) wird es dabei bleiben, dass es öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich freisteht, ein Präqualifzierungsverfahren anzuerkennen. Lediglich in Hessen und Sachsen-Anhalt ist bislang per Erlass geregelt, dass das Zertifikat die Einzelnachweise ersetzt und daher von den öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden muss.
Die Anbieter des neuen Services wollen daher in der nächsten Zeit die Akzeptanz der PQ-Datenbank sowohl bei öffentlichen Auftraggebern wie auch bei Unternehmen weiter steigern. Zielstellung ist es, eine bundesweite Anerkennung der Zertifikate sowie eine wechselseitige Anerkennung der Zertifizierung mit dem Präqualifizierungsverfahren im Baubereich (PQ VOB) zu erreichen.
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