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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 11. März 2011 gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu Eckpunkten eines Tariftreuegesetzes NRW Stellung genommen. Wie die Arbeitsgemeinschaft mitteilt, lehnen jedenfalls der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sowie der Landkreistag Nordrhein-Westfalen zum derzeitigen Zeitpunkt und vorbehaltlich der Befassung der Gremien der Verbände eine verpflichtende Regelung einer Tariftreue bei Vergaben oder einen vergabespezifischen Mindestlohn ab beziehungsweise schätzen dies sehr kritisch ein. Darüber hinaus lehnen die kommunalen Spitzenverbände die gesetzlich verpflichtende Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards ebenfalls ab.
Die Position der kommunalen Spitzenverbände zum geplanten Tariftreuegesetz NRW kann bei Interesse unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
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