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Wie bereits im Rahmen der Veröffentlichung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2009) mitgeteilt, hat die aktuelle Bekanntmachung der VOF 2009 im Bundesanzeiger keine Auswirkung auf deren Inkrafttreten. Da die VOF 2009 gemäß § 1 Abs. 2 lediglich dann anzuwenden ist, wenn der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte für Dienstleistungen oder Wettbewerbe nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) erreicht oder überschreitet (ab 01.01.2010: 193 000 Euro), ist zunächst das Inkrafttreten der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) abzuwarten.
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich in seiner ersten Sitzung im Januar 2010 mit der Novelle der Vergabeverordnung beschäftigen. Dies bedeutet, dass die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/A, VOL/A und VOF) voraussichtlich erst im März beziehungsweise April 2010 formal in Kraft treten werden.
Bei Interesse kann der im Bundesanzeiger veröffentlichten Text der VOF 2009 bei der Hauptgeschäftsstelle des DStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, Telefon 0228 / 95 96 2-11, eMail: claudia.wissen@dstgb.de angefordert werden. Die Hauptgeschäftsstelle des DStGB wird über den Fortgang berichten.
(Bernd Düsterdiek, 10.12.2009)
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