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In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass die öffentliche Hand auf „Eigenentwicklungen“ weitestgehend verzichtet und stattdessen mit am Markt etablierten Lösungen arbeitet, die von privaten Anbieter entwickelt wurden.
Die Plattformen, welche beispielhaft in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt werden, bieten unterschiedliche Lösungsumfänge und Geschäftsmodelle zum Thema „eVergabe“ auch für Städte und Gemeinden an. Beachtenswert sind zudem die auf Länderebene etablierten Vergabe- und Bekanntmachungsplattformen, welche ebenfalls von Städten und Gemeinden genutzt werden können (wobei die spezifischen Besonderheiten beachtet werden müssen!). Grundsätzlich gilt: Es gibt sowohl reine Bekanntmachungsplattformen ohne weitere Funktionalitäten als auch Bekanntmachungs- und Vergabeplattformen, die zusätzlich zur Publikation den gesamten Ausschreibungsprozess elektronisch abbilden und kommunalen Vergabestellen und Bietern in Vergabeverfahren Möglichkeiten zur Interaktion anbieten. Details zu den jeweiligen Geschäftsmodellen, insbesondere auch zu den für Städte und Gemeinden (als Auftraggeber) anfallenden Kosten, können den jeweiligen Internetangeboten der Lösungsanbieter entnommen bzw. müssen auf Nachfrage ermittelt werden.
Nach Auffassung des DStGB sollte sich eine Gemeinde vor der Einführung einer eVergabe-Lösung grundsätzlich über den „Eigenbedarf“ sowie umfassend über die Vor- und Nachteile einer spezifischen technischen Lösung informieren. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch ein Erfahrungsaustausch mit Nachbarkommunen oder in der Region sein, sofern hier bereits eVergabe praktiziert wird. Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung der im Internet vorhandenen Vergabeplattformen.
Vergabeplattformen
Es ist zu unterscheiden zwischen offiziellen Plattformen der EU, des Bundes und der Länder und privatwirtschaftlichen Plattformen, wobei letztere durchaus offiziell von Landkreisen, Städten und Gemeinden genutzt werden können.
Die Auflistung gibt keine Auskunft darüber, ob es sich um reine Bekanntmachungsplattformen oder um Vergabeplattformen mit Interaktionsmöglichkeit handelt.
Privatwirtschaftliche Plattformen EU Bund Länder
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