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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in drei Entscheidungen vom 13. Juni und 12. Dezember 2007 sowie Februar 2008 unter bestimmten Voraussetzungen Grundstücksveräußerungen der Kommunen sowie die anschließende Investorenauswahl der Ausschreibungspflicht unterworfen. Diese Entscheidungen haben weit über Nordrhein-Westfalen hinaus Bedeutung erlangt.
Auf der Grundlage dieser Entscheidungen ist die jahrelange Praxis der Kommunen, nach denen die mit Grundstücksveräußerungen zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, insbesondere also städtebauliche Verträge, nicht vom Vergaberecht erfasst wurden, zumindest für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.150 Millionen Euro) rechtlich obsolet geworden.
Folge der Anwendung des Vergaberechts ist ein grundsätzlicher Strukturwandel im Bereich der Stadtentwicklung und des kooperativen Städtebaurechts. Dies betrifft gleichermaßen Kommunen wie Investoren. Städtebauliche Aufwertungsstrategien können auf der Grundlage der aktuellen OLG-Rechtsprechung nur noch durch ein Vergabeverfahren mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf realisiert werden.
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(Bernd Düsterdiek, 01.08.2008)
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