Nachdem der Bundesrat bereits am 10.02.2012 der Erhöhung der EU-Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt hatte, ist die beschlossene Änderung nunmehr im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2012 (BGBl. Teil I Nr. 14, 488) veröffentlicht worden. Damit tritt die neue Vergabeverordnung am 22.03.2012 in Kraft.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei Ausschreibungen Bewerber, deren Angebot ungewöhnlich niedrig erscheint, dazu auffordern, dies zu erläutern. Hingegen sind sie nicht verpflichtet, Erläuterungen zu einem Angebot zu verlangen, das ungenau ist oder den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen nicht entspricht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 29.03.2012, Az.: C-599/10).
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine aktuelle Dokumentation veröffentlicht, die sich auch mit dem Thema „Auslaufende Konzessionsverträge“ befasst.