Die am 16. Dezember 2003 in Kraft getretene CPV-Verordnung (EG Nr. 2195/2002) wurde zum 06. Januar 2004 erneut geändert. Die CPV-Codes und die CPV-Struktur wurden überarbeitet und aktualisiert. Am 17. Dezember 2003 wurde eine entsprechende Änderungsverordnung im Europäischen Amtsblatt (Nr. L 329, S. 1) veröffentlicht, welche 20 Tage nach Verkündung, folglich am 06. Januar 2004, in Kraft getreten ist. Da es sich um eine EG-Verordnung handelt, ist diese unmittelbar anwendbar und bedarf keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die neuen Codes sind den Vergabebekanntmachungen bei Vergaben oberhalb des EG-Schwellenwerts zugrundezulegen. Auftraggeber, welche die Verordnung bei Vergaben oberhalb der EG-Schwellenwerte außer acht lassen, können vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG zu einer notwendigen Korrektur veranlasst werden.
Bei Interesse kann die CPV-Verordnung (EG) bei nachfolgender Kontaktadresse bestellt werden: bernd.duesterdiek@dstgb.de.