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Im zugrunde liegenden Sachverhalt schrieb der Auftraggeber europaweit Bauleistungen aus. Nebenangebote waren zugelassen. An erster Stelle lag Bieter A. Allerdings hatte Bieter B 19 Nebenangebote abgegeben, so dass B den Zuschlag erhalten sollte. Hiergegen wandte sich Bieter A. Er macht geltend, dass der Auftraggeber nicht hinreichend dokumentiert habe, ob und ggf. nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis der Auftraggeber die Nebenangebote geprüft habe.
In der Tat stellte sich heraus, dass der Auftraggeber im Vergabevermerk lediglich die Wertungssummen der Nebenangebote erfasst hatte. Daraufhin legte der Auftraggeber während des Nachprüfungsverfahrens einen weiteren Vergabevermerk vor, der zumindest stichwortartige Begründungen enthielt, wie die Nebenangebote gewertet wurden. Bieter B meint, dass eine solche nachträgliche Dokumentation nicht zulässig sei.
Das OLG Celle hat den Auftraggeber verpflichtet, erneut in die Angebotswertung einzutreten. Dabei hat der Auftraggeber die Nebenangebote nochmals zu werten und diesen Wertungsvorgang exakt zu dokumentieren. Im vorliegenden Fall wirkte sich der Dokumentationsmangel auf die Rechtstellung des Bieters A aus, da er Bestbieter war und B nur aufgrund der Wertung der Nebenangebote den Zuschlag bekam.
Anmerkung:
Das OLG Celle hat klargestellt, dass eine nachträgliche Dokumentation im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht möglich ist. Bedeutung und Funktion des Vergabevermerks würden entwertet, wenn man dem Auftraggeber gestattete, den von ihm geschuldeten zeitnahen Vergabevermerk erst im Nachhinein zu erstellen. Dadurch würde nicht nur die Transparenz des Vergabeverfahrens beeinträchtigt. Es würde überdies die Möglichkeit einer ergebnisorientierten und mit den tatsächlichen Erwägungen nicht übereinstimmenden Darstellung der jeweiligen Vorgänge eröffnet. Im Sinne eines transparenten Vergabeverfahrens und zur Vorbeugung etwaiger Manipulationen ist mithin eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln nicht möglich.
(Bernd Düsterdiek, 18.03.2010)
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