OLG Düsseldorf entscheidet erneut über Ausschreibungspflicht für kommunale Immobiliengeschäfte – Rechtliche Unwirksamkeit des Vertrages angenommen
In einem am 06.02.2008 (VII-Verg 37/07) verkündeten Beschluss hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung vom 13.06.2007 sowie vom 12.12.2007 bestätigt und die Veräußerung eines kommunalen Grundstücks an einen Investor zum Zwecke der Bebauung als einen von der Kommune ausschreibungspflichtigen Vorgang angesehen.
Im Weiteren hat das OLG Düsseldorf einen im vorliegenden Fall ohne Ausschreibung vorgenommenen Vertragsschluss (hier: Änderungsvertrag) der Kommune mit dem Investor wegen Verstoßes gegen § 13 VgV (keine Bieterinformation an andere Interessenten) als rechtlich unwirksam gemäß § 13 S. 6 VgV angesehen.
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Die komplette Stellungnahme des DStGB sowie das Urteil des OLG Düsseldorf stehen unten zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.