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Mit seinen Fragen will das OLG Düsseldorf insbesondere beantwortet wissen, ob für die Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Immobiliengeschäften ein unmittelbarer wirtschaftlicher (körperlicher) Beschaffungsbedarf Voraussetzung ist.
Auch fragt das OLG Düsseldorf den EuGH nach der Notwendigkeit einer einklagbaren Baupflicht zur Anwendung des Vergaberechts.
Damit stellt das OLG Düsseldorf die Fragen dem EuGH, die auch den GWB-Gesetzentwurf zur Novellierung des Vergaberechts betreffen. In dem dortigen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird, wird insbesondere die Anwendung des Vergaberechts vom Vorliegen eines unmittelbaren Beschaffungsbedarfs abhängig gemacht.
Die weiteren Einzelheiten können Sie der Vorlageentscheidung des OLG Düsseldorf entnehmen, die unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung steht.
(Norbert Portz, 06.10.2008)
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