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Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein kommunaler Eigenbetrieb Ende März 2007 die „Sammlung und Verwertung des kommunalen Anteils der Abfälle aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Fraktion)“ im Offenen Verfahren EU-weit ausgeschrieben. In der Bekanntmachung wurde bezüglich der Eignungsnachweise auf die Verdingungsunterlagen verwiesen. Dort fand sich der Hinweis, dass die Bieter ihre Eignung durch Vorlage der Bescheinigung einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft im fraglichen Abfallsegment für die letzten drei Jahre nachweisen sollten.
Die Antragstellerin reichte mit ihrem Angebot einen Nachweis der Firma „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ für die Jahre 2004 bis 2006 ein. Die Vergabestelle schloss das Angebot der Antragstellerin wegen des Fehlens von Referenzen aus. Die Antragstellerin rief daraufhin die Vergabekammer an, welche zunächst die Vergaberechtswidrigkeit des Ausschlusses feststellte. Gegen die Entscheidung erhob die Vergabestelle sofortige Beschwerde.
Das OLG Koblenz hat der sofortigen Beschwerde stattgegeben. Dem Beschluss zufolge war der Angebotsausschluss gerechtfertigt. Die Antragstellerin hätte vorliegend den erkennbaren vergaberechtlichen Fehler – nämlich die unterlassene Mitteilung der Eignungskriterien in der Bekanntmachung – bis zum Ende der Angebotsfrist rügen müssen. Dies hatte sie jedoch unterlassen. Unterlässt aber der betreffende Bieter eine erforderliche Rüge, so führt dies zur Rügepräklusion und verfahrensrechtlich zur Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags. Das OLG Koblenz hat zudem festgestellt, dass auch eine Fiktion dahingehend eintritt, dass das Verhalten der Vergabestelle als vergaberechtskonform bewertet werden kann.
Anmerkung:
Der Beschluss des OLG Koblenz unterstreicht die eigenständige Bedeutung der Rügepflicht von Verfahrensfehlern, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind. Die Entscheidung eines Bieters, ob er Verdingungsunterlagen anfordert, muss zudem hinsichtlich der Eignungsnachweise bereits auf Basis der Bekanntmachung und der dort bekannt gegebenen Eignungsanforderungen erfolgen können.
(Bernd Düsterdiek, 21.12.2007)
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